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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rechtsgeschäfte zwischen der I.T Electronic GmbH und Verbrauchern.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der I.T. Electronic GmbH und Verbrauchern.
  2. Entgegenstehende und von diesen AGB´s abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt und werden hiermit vorsorglich ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Verbraucher für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat. Ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten an die Stelle widersprechender Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anerkennung abweichender Einkaufsbedingungen tritt nur dann ein, wenn ihre Anwendung schriftlich und ausdrücklich von der I.T Electronic GmbH bestätigt worden ist.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die offerierten Waren stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote der I.T Electronic GmbH gemäß § 145 BGB dar, sondern sind unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, eine verbindliche Warenbestellung aufzugeben.
  2. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Texte und Abbildungen wird keine Gewähr übernommen. Mündliche Informationen, die außerhalb eines schriftlichen Auftrages erteilt werden, sind unverbindlich. Bereits erhaltene Texte und Abbildungen dienen lediglich der Information. Sie sind unverbindlich und entbinden nicht von einer eigenen Überprüfungspflicht.
  3. Durch die Aufgabe einer Bestellung gibt der Verbraucher ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
    Mit der Auftragserteilung sichert der Verbraucher seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu.
    Mit der Aufgabe der Bestellung werden die AGB´s durch den Verbraucher anerkannt. Das Angebot des Verbrauches wird mit Eingang bei der I.T. Electronic GmbH verbindlich.
  4. Die I.T. Electronic GmbH ist berechtigt, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware das Angebot des Verbrauchers anzunehmen. Der Verbraucher verzichtet auf die Abgabe einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot des Verbrauchers als abgelehnt.
  5. Sollte eine bestellte Ware nicht geliefert werden können, behält sich die I.T. Electronic GmbH vor, dem Verbraucher eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware durch Zusendung anzubieten. Dem Verbraucher steht es selbstverständlich frei, dieses Angebot anzunehmen. Sollte das Angebot von dem Verbraucher nicht angenommen werden, wird der Verbraucher gebeten, die Ware auf Gefahr und Kosten der I.T. Electronic GmbH zurückzusenden.
  6. Ergeben sich nach der Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit des Verbrauchers, ist die I.T. Electronic GmbH berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorrauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Widerrufsbelehrung gem.§ 312 d I BGB i. V. m. § 355 BGB

Dem Verbraucher steht gem. § 312 d I BGB das gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.

Im Folgenden wird der Verbraucher über die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechtes und die Folgen der Ausübung im Einzelnen belehrt.

Widerrufsrecht:

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:


Brief: I.T. Electronic GmbH, Europaring 28, 50170 Kerpen, Deutschland

Fax: (+49) 02273 908435

E-Mail: info@intertechnik.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen herauszugeben.

Können die empfangenen Leistungen vom Verbraucher ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Verbraucher insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sachen ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache durch den Verbraucher nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen wird, und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Waren sind auf die Gefahr der I.T. Electronic GmbH zurückzusenden.

Die Kosten der Rücksendung sind von dem Verbraucher zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht worden ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 5 Lieferbedingungen

  1. Die Lieferung erfolgt mit Sendung ab Lager an die vom Verbraucher mitgeteilte Lieferadresse.
  2. Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine stellen keine Fixtermine dar. Es handelt sich um ungefähre Angaben.
  3. wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Verbraucher wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Verzögerungen länger als 4 Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
  4. Sollte sich nach der Annahmebestätigung durch die I.T. Electronic GmbH die Nichtlieferbarkeit einer Ware ergeben, so ist die I.T. Electronic GmbH zum Rücktritt berechtigt. Die I.T. Electronic GmbH verpflichtet sich, den Verbraucher unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
  5. Im Falle eines von der I.T. Electronic GmbH verschuldeten Lieferverzuges steht dem Verbraucher ein Recht zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung von 2 Wochen gesetzt hat, die mit Abgabe der Nachfristsetzung durch den Verbraucher zu laufen beginnt.
  6. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn die I.T. Electronic GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung des § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

  1. Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.
  2. Die I.T. Electronic GmbH behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und Bestellungen nur gegen Vorauszahlung Nachnahme/ oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.
  3. Der Kaufpreis wird fällig, sobald die Bestellung von der I.T. Electronic GmbH bestätigt wurde oder die bestellte Ware bei dem Verbraucher angeliefert wurde.
  4. Der Verbraucher kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Im übrigen tritt Verzug ein, wenn eine fällige Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der von der I.T. Electronic GmbH gesetzten Zahlungsfrist geglichen wird.
  5. Ab Verzug der Rechnungsbeträge werden Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die bestellte bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der I.T Electronic GmbH.
  2. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Verwendung, Sicherungsübereignung, sonstige Verfügungen ohne Einwilligung der I.T Electronic GmbH nicht zulässig.

§ 8 Gewährleistung

  1. Der Verbraucher wird aufgefordert, dem Spediteur oder Frachtführer gegenüber offensichtliche Mängel anzuzeigen. Tatbestandsaufnahmen sind bei der Endladung der Ware beim Frachtführer zu beantragen.
  2. Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden.
  3. Versteckte Mängel sind nach der Kenntnisnahme durch den Verbraucher unter Einhaltung der maximalen Anzeigefrist von 2 Jahren nach der Lieferung anzuzeigen.
  4. Der Gewährleistungsanspruch des Verbrauchers erstreckt sich nach der Wahl der I.T Electronic GmbH entweder auf die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung. Dem Verbraucher bleibt das Recht vorbehalten, im Falle einer fehlgeschlagenen Nachbesserung und/oder Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Der Verbraucher hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach Rücksprache mit der I.T Electronic GmbH diese ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und Gefahr der I.T Electronic GmbH an diese zurückzusenden, wenn durch die I.T Electronic GmbH eine Nachbesserung erfolgen soll.
    Sollte eine Ersatzlieferung vereinbart werden, ist der Verbraucher nach Erhalt der Ersatzlieferung verpflichtet, die mangelhafte Wahre ordnungsgemäß verpackt auf die Gefahr und die Kosten der I.T Electronic GmbH an diese zurückzusenden.
  5. Der Anspruch des Verbrauchers auf Leistung eines Schadensersatzanspruches ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Verbrauchers vor, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung der I.T Electronic GmbH oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der I.T Electronic GmbH zurückzuführen ist oder sonstige Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der I.T Electronic GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der I.T Electronic GmbH beruhen.

§ 9 anzuwendendes Recht und Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Teile der Geschäftssitz der I.T Electronic GmbH in Kerpen.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen diese AGB´s unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die- gesetzlich zulässige - angemessene Regelung, die dem verfolgten Zweck, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, am nächsten kommt.

Nachfolgend:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rechtsgeschäfte zwischen der I.T Electronic GmbH und Gewerbetreibenden, Unternehmern und Firmen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 10 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann anerkannt, wenn die I.T. Electronic GmbH eine ausdrückliche Zustimmungserklärung abgibt.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die offerierten Waren stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote der I.T Electronic GmbH gemäß § 145 BGB dar, sondern sind unverbindliche Aufforderungen an den Besteller, eine verbindliche Warenbestellung aufzugeben.
  2. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Texte und Abbildungen wird keine Gewähr übernommen. Mündliche Informationen, die außerhalb eines schriftlichen Auftrages erteilt werden, sind unverbindlich. Bereits erhaltene Texte und Abbildungen dienen lediglich der Information. Sie sind unverbindlich und entbinden nicht von einer eigenen Überprüfungspflicht.
  3. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich die I.T. Electronic GmbH Eigentums- und Uhrheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn die I.T. Electronic GmbH ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt.
  4. Durch die Aufgabe einer Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
    Mit der Auftragserteilung sichert der Besteller seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu.
    Mit der Aufgabe der Bestellung werden die AGB´s durch den Besteller anerkannt.
    Das Angebot des Bestellers wird mit Eingang bei der I.T. Electronic GmbH verbindlich.
  5. Die I.T. Electronic GmbH ist berechtigt, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware das Angebot des Bestellers anzunehmen. Der Besteller verzichtet auf die Abgabe einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot des Bestellers als abgelehnt.
  6. Ergeben sich nach der Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit des Unternehmers, ist die I.T. Electronic GmbH berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorrauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk zzgl. der MwSt. in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten des Versands werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu folgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
    Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts ist der Besteller nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit, Lieferbedingungen

  1. Die Lieferung erfolgt mit Sendung ab Lager an die vom Unternehmer mitgeteilte Lieferadresse.
  2. Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine stellen keine Fixtermine dar. Es handelt sich um ungefähre Angaben.
  3. Der Beginn der von der I.T. Electronic GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verschuldet er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die I.T. Electronic GmbH berechtigt, die insoweit entstehenden Schäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Bestellung über, indem dieser in den Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  5. wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Unternehmer wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Verzögerungen länger als 4 Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
  6. Sollte sich nach der Annahmebestätigung durch die I.T. Electronic GmbH die Nichtlieferbarkeit einer Ware ergeben, so ist die I.T. Electronic GmbH zum Rücktritt berechtigt. Die I.T. Electronic GmbH verpflichtet sich, den Unternehmer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
  7. Im Falle eines von der I.T. Electronic GmbH verschuldeten Lieferverzuges steht dem Unternehmer ein Recht zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung von 2 Wochen gesetzt hat, die mit Abgabe der Nachfristsetzung durch den Unternehmer zu laufen beginnt.
  8. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Unternehmer nur verlangen, wenn die I.T. Electronic GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung des § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 6 Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werk/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die I.T. Electronic GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen auch wenn sich die I.T. Electronic GmbH nicht ausdrücklich darauf beruft. Die I.T. Electronic GmbH ist berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern
  3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller unverzüglich die I.T. Electronic GmbH zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder durch sonstige Eingriffe Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtliche und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der I.T. Electronic GmbH entstandenen Ausfall.

  4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung und Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an die I.T. Electronic GmbH in Höhe des mit der I.T. Electronic GmbH vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der I.T. Electronic GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die I.T. Electronic GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Öffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag der I.T. Electronic GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrechts des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der I.T. Electronic nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die I.T. Electronic GmbH das Miteigentum im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der I.T. Electronic GmbH zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in dieser Weise erfolgt, dass die Sache des Herstellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Erstellter der I.T. Electronic GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die I.T. Electronic GmbH bewahrt. Zur Sicherung der Forderung der I.T. Electronic GmbH gegen die Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an die I.T. Electronic GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltswaren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Abtretungserklärung wird schon jetzt angenommen.
  6. Die der I.T. Electronic GmbH zustehenden Sicherheiten werden frei, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Gewährleistung- und Mängelrüge sowie Rücktritt/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von der I.T. Electronic GmbH gelieferten Ware bei dem Besteller. Beim Verbrauch gebrauchter Güter wir die Gewährleistung ausgeschlossen.
    Vorstehende Bedingungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 479 Abs. 1 BGB und § 634 a Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt.
    Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so wird die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach der Wahl der I.T Electronic GmbH nachgebessert oder eine Ersatzware geliefert. Es ist der I.T. Electronic GmbH die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Rückrufansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Der Unternehmer hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach Rücksprache mit der I.T Electronic GmbH diese ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und Gefahr der I.T. Electronic GmbH an diese zurückzusenden, wenn durch die I.T Electronic GmbH eine Nachbesserung erfolgen soll. Sollte eine Ersatzlieferung vereinbart werden, ist der Unternehmer nach Erhalt der Ersatzlieferung verpflichtet, die mangelhafte Ware ordnungsgemäß verpackt auf die Gefahr und Kosten der I.T Electronic GmbH an diese zurückzusenden.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die Infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondereTransport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die von der I.T. Electronic GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verfrachtet worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rücktrittansprüche des Bestellers gegen die I.T. Electronic GmbH bestehen nur in soweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rücktrittanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziff. 6.

§ 9 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegend dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der I.T. Electronic GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. die diese Lücke ausfüllt.

Stand Juni 2009

  • Lautsprecherbau-Magazin 2012
      • Ausgabe Januar 2012
        • SB 29 Digital-Sub
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      • Ausgabe Februar 2012
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            • Maltes SB 18
          • Ausgabe Juni 2010
            • Wallstreet 1: DaytonWall 150
            • Baubericht: Romans FT 8
            • MiDu von Andreas
            • blueSBox 15 PC
            • Geneigt, gerundet, SB 36
          • Ausgabe Mai 2010
            • Leserecho: BlueNote
            • Symphony 25
            • In aller Kürze
            • Michaels Kera 360.2
            • Drei Leserechos
          • Ausgabe April 2010
            • Bilder des Monats April10
            • Ceruetta von Matthias
            • SB 23/ 3
            • Leserprojekt: White Pearl
            • Chassistest April 10
            • Peters RS 100 PC
          • Ausgabe März 2010
            • Die Bilder des Monats März 2010
            • Power 225
            • Jonas Dusty 34
            • Chassistest Maerz 10
            • Cassies DTL plus Upgrade
          • Ausgabe Februar 2010
            • FT 6 MK 2 von Chris
            • Norberts Quickly-HK
            • Chassistest Februar 10
            • Andys Doppel 5 Light
            • Christians CeraBlue
            • Dirks Duetta
          • Ausgabe Januar 2010
            • SB 18 von Markus
            • Pacos BlueNote
            • SB15 (SB Heimkino Part 1)
            • SB30 (SB Heimkino Part 2)
            • SB 15/29 Front (SB Heimkino Part 3)
        • Lautsprecherbau-Magazin 2009
            • Ausgabe Dezember 2009
              • MiDu von goose
              • Bilder des Monats Dezember 09
              • FirstTime 6 MK 2 von Tobias
              • Rolfs Mystery-PC
              • Eikos Quickly 18 XL
              • Mystery-PA von Klaus
            • Ausgabe November 2009
              • Eton Phase 34 und Dusty 34
              • Herberts Elip 2 Center von Gabriele
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              • Florians FT10
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              • Stefans aktive Needle
              • Roys Quickly 36
              • Herberts Elip 2 von Gabriele
              • Albrechts Dayton 17 AL
              • Ankes und Arffies Needle Purple
              • Symphony 285 2-teilig
            • Ausgabe September 2009
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            • Ausgabe August 2009
              • Bildernachlese
              • Bilder des August 2009
              • RS 100 PC und DTA-1
              • FirstTime 8 von Matthias
              • Bass(k)isten
            • Ausgabe Juli 2009
              • Ankes und Arffies Duetta
              • Hans-Michaels CeraBlue
              • Symphony285
              • Die Bilder des Monats Juli 2009
            • Ausgabe Juni 2009
              • Bilder des Monats Juni 09
              • SB 36
              • Duetta Oval
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              • Stefans Elip 2
            • Ausgabe Mai 2009
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            • Ausgabe April 2009
              • Bilder des Monats April 09
              • Chassistest April 09
              • MS 4 Kompakt
              • Dayton 17 AL
            • Ausgabe März 2009
              • Bilder des Monats Maerz 09
              • Chassistest Maerz 09
              • Martins Duetta (Grandiosa)
            • Ausgabe Februar 2009
              • Roberts Sat 125
              • Excel C16
              • Chassistest Februar 09
            • Ausgabe Januar 2009
              • Günthers ELIP-2
              • FirstTime 9
              • Manfreds BlueSmall Light
          • Lautsprecherbau-Magazin 2008
              • Ausgabe Dezember 2008
                • Needle RS 100-4
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                • SB 18
              • Ausgabe November 2008
                • Chassistest November 08
                • Elip1 und Elip 2
                • Rolfs einteilige Duetta
              • Ausgabe Oktober 2008
                • Easy-Tester
                • MS 4 TL
                • Fossis FT 8
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              • Ausgabe September 2008
                • Dirks BlueNote
                • Chassistest September 08
                • Martins First Time 8
              • Ausgabe August 2008
                • Rolfs Duetta-Surround
                • Jogis BlueNote
              • Ausgabe Juli 2008
                • Sub 275
                • FirstTime 4 von Johannes
                • Hartmuts BlueNote
                • Coax-HK
                • Bau und Lack
              • Ausgabe 2 2008
                • First Time 8
                • Power 220
                • Highend 2008
                • BlueSmall/ BlueSmall Light
              • Ausgabe 1 2008
                • FirstTime 7
                • Bifrost
                • BlueNote von Modulorix
                • Exotic F8
                • Kera 360.2
                • Neue Chassis Ausgabe 1/2008
                • Männerbox
            • Lautsprecherbau-Magazin 2007
                • Ausgabe 6 2007
                  • Nextel 18
                  • Mystery-PA in der Uni Köln
                  • BlueNote
                  • MiDu
                • Ausgabe 5 2007
                  • Bass Pfundament Mystery HP18
                  • Daniels Duetta
                  • MS 3/ 07
                • Ausgabe 4 2007
                  • Feel It
                  • Pontus AL
                  • Uwes Coax 12
                • Ausgabe 3 2007
                  • Mystery Center
                  • FirstTime 1 von Andreas
                  • MS 2 MK 2006/ MS 5 MK 2006
                • Ausgabe 2 2007
                  • Eton 2U XXL
                  • Mystery PA
                • Ausgabe 1 2007
                  • Duetta
                  • Duetta bauen
                  • MS Micro/ MS Dappo
              • Bausatz-Archiv
                • Quickly 36
                • FirstTime 10
                • Quickly_HK
                • FirstTime 6 MK 2
                • Quickly 14/ Quickly 18
                • FirstTime 6
                • FirstTime 4
                • Coax 12
                • FirstTime 2
                • FirstTime 1
              • Foto-Videos
                • Seas baut Chassis
                • Furnieren
                • Duetta Top in sieben Minuten
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